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Kosten bei gesetzlich versicherten Patienten

Bei gesetzlich versicherten Patienten muss grundsätzlich zwischen Kindern (unter 18 Jahren) und Erwachsenen unterschieden werden. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten für die kieferorthopädische Beratung und Planung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

 

Abhängig von Alter, Zahnwechsel und Schwierigkeitsgrad der Zahn- und Kieferfehlstellung haben Patienten Anspruch auf kieferorthopädische Leistungen.

 

Die Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen 80 % der Leistungen, die der Kieferorthopäde für die Behandlung bei der Krankenkasse beantragen darf. 20 % der Leistungen werden dem Hauptversicherten in Rechnung gestellt, die er bei Abschluss der Behandlung bei seiner Krankenkasse zurück fordern kann.

 

Darüberhinaus ist der Kieferorthopäde vom Gesetzgeber verpflichtet, den Patienten über Leistungen, die nicht von der Krankenkasse getragen werden vollumfänglich aufzuklären. Diese Maßnahmen beinhalten z.B. die professionelle Zahnreinigung, das zusätzliche Versiegeln von Zähnen vor dem Einsetzen festsitzender Zahnspangen, digitale Aufnahmen der Zähne oder auch das Einsetzen eines speziellen Drahtes (Retainer) nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase.

 

Diese Leistungen werden individuell für den Patienten aufgestellt und können bis zu 3.500 Euro betragen. Diese Kosten können Sie bei Ihrer Zusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen einreichen.

Kosten für privat versicherte Patienten

Nach der kieferorthopädischen Beratung in unserer Praxis, wird mit Ihnen besprochen, ob eine Behandlungsindikation gegeben ist.  Nachdem die Planungsunterlagen ausgewertet wurden, erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei ihrer privaten Versicherung und gegebenenfalls Beihilfe zur Prüfung einreichen sollten. 

 

Dieses Vorgehen wird empfohlen, da es mittlerweile eine Vielzahl von individuellen Tarifen bei privaten Versicherung gibt. So können Sie sich über den Anteil, den Ihr Kostenträger übernimmt, sicher sein. Falls es zu Rückfragen kommen sollte, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.

Behandlungskosten für Selbstzahler

Als Erwachsener übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten bei ästhetischen Zahnkorrekturen. Bei Behandlungswunsch erhalten Sie von uns ähnlich wie ein privat versicherter Patient einen Kostenvoranschlag für die kieferorthopädische Behandlung. Je nach Behandlungsart, Behandlungsdauer und Schwierigkeitsgrad bewegen sich die Kosten zwischen 4.000 und 9.000 Euro.

 

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen, bei denen es sich um eine rein kosmetische Zahnregulierung handelt (laut Krankenkasse medizinisch nicht notwendig) muss je nach Behandlungsart, -dauer, -methode und Schwierigkeitsgrad ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Da es im heranwachsenden Alter zu sehr großen Diskrepanzen kommen kann, ist es nicht möglich pauschale Kostenbeispiele zu geben.

 

Ob Erwachsen oder unter 18 Jahren gibt es eine Vielzahl von Zusatzversicherungen, die speziell für kieferorthopädische Behandlungen, Leistungen übernehmen.